Kosten
Das Behandlungshonorar hat gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), üblicherweise mit dem 2,3-fachen Satz zu erfolgen. Da seit seit dem Jahre 2000 keine Anpassung der GOP erfolgt ist, wird in der Praxis teilweise ein höherer Steigerungsfaktor als der 2,3-fache Satz berechnet. In Abhängigkeit Ihres Kostenträgers bzw. Versicherungstarifs sind bestimmte Besonderheiten zu beachten, über die ich Sie im Folgenden informieren möchte.