Praxis für Verhaltenstherapie & Neuropsychologie

Dipl.-Psych. Cathrin Reichel-Ouda

Kosten

Das Behandlungshonorar gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wird üblicherweise mit dem 2,3-fachen Satz erstattet (z.B. von der Beihilfe; private Versicherungen je nach gewähltem Tarif). Da seit seit dem Jahre 2000 keine Anpassung der GOP erfolgt ist, wird in der Praxis teilweise ein höherer Steigerungsfaktor als der 2,3-fache Satz berechnet. In Abhängigkeit Ihres Kostenträgers bzw. Versicherungstarifs sind bestimmte Besonderheiten zu beachten, über die ich Sie im Folgenden informieren möchte.

Gesetzlich Versicherte
Privatversicherte
Beihilfeberechtigte
Selbstzahlende
Bundeswehr
Bundespolizei
Berufsgenossenschaft