Praxis für Verhaltenstherapie & Neuropsychologie

Dipl.-Psych. Cathrin Reichel-Ouda

Bundeswehr

Die Bundeswehr übernimmt bei entsprechender Indikation die Kosten einer Psychotherapie. Hierbei können Soldatinnen und Soldaten aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen (https://www.bptk.de/behandlung-von-soldaten-in-privatpraxen/).

Für ein erstes Gespräch und vier weitere probatorische Sitzungen ist dabei die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) notwendig, die von Ihrem Truppenarzt ausgefüllt werden muss.

Sollte eine anschließende Psychotherapie gewünscht und notwendig sein, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt und auf dieser Grundlage ein Behandlungsausweis für (zunächst) 25 Stunden ausgestellt. Die Abrechnung erfolgt hierbei mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Referat PA3 Heilfürsorgeabrechnung in Strausberg, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.