Praxis für Verhaltenstherapie & Neuropsychologie

Dipl.-Psych. Cathrin Reichel-Ouda

Ablauf

Für einen ersten Gesprächstermin möchte ich Sie bitten, das unter KONTAKT stehende Formular zu nutzen. Ich werde mich dann bei Ihnen schnellstmöglich zurückmelden. Bitte beachten Sie zuvor die Informationen unter KOSTEN.

In der Regel erfolgen vor der eigentlichen Therapie sogenannte probatorische Sitzungen,  in denen  wir uns persönlich kennenlernen, Ihr Anliegen und das weitere Vorgehen konkreter besprechen können. Neben der Klärung, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, sinnvoll und gewünscht ist, soll hier auch die Passung/Chemie zwischen Patient/in und Therapeut/in überprüft werden.

Werden all diese Fragen bejaht, kann ein Antrag auf eine psychotherapeutische Behandlung bei dem entsprechenden Kostenträger gestellt werden. Meist vergehen einige Wochen, bevor eine Rückmeldung erfolgt und die eigentliche Therapie beginnen kann.

Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel im wöchentlichen Rhythmus (z.B. immer freitags von 09:00 bis 09:50 Uhr) statt, bei neuropsychologischen Therapien ggf. auch mehrmals pro Woche. Die gesamte Dauer einer Therapie kann sehr variieren und ist unter anderem abhängig von der Erkrankung selbst, vom Therapiefortschritt, aber leider auch von der Kostenübernahme bzw. Ihrem Versicherungsvertrag.


Besonderheiten Neuropsychologie

Sollten Sie bei den kassenzugelassenen Psychotherapeuten/innen mit der Zusatzqualifikation „Klinische/r Neuropsycholog/in“ innerhalb von 3 Monaten keinen Therapieplatz erhalten, können Sie sich auch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis behandeln lassen.

Generell erfordert die Feststellung der Indikation zur neuropsychologischen Therapie eine zweistufige Diagnostik

  • Stufe 1 somatische Abklärung: Feststellung einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung durch Neurolog/in, Nervenärzt/in oder Psychiater/in. In der Regel erfolgt dies im Rahmen der fachärztlichen Erstversorgung. Hierbei ist eine schriftliche neurologische Diagnose mit  Datum wichtig. Die Feststellung eines neurologischen  Schadens im Entlassungsbrief / Arztbrief reicht aus.
  • Stufe 2 neuropsychologische Diagnostik, Indikationsstellung, Behandlungsplan (kann hier in der Praxis erfolgen): Zur Durchführung und Abrechnung von ambulanter neuropsychologischer Therapie sind Psychotherapeut/innen mit neuropsychologischer Zusatzqualifikation berechtigt. Ein schriftlich erstellter Vorbefund mit neuropsychologischer Diagnose und Datum kann hier hilfreich sein, ist aber nicht zwingend notwendig.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.gnp.de/fuer-patienten-betroffene/ambulante-neuropsychologische-behandlungen sowie unter  FORMULARE /KOSTENERSTATTUNG