Praxis für Verhaltenstherapie & Neuropsychologie

Dipl.-Psych. Cathrin Reichel-Ouda

Gesetzlich Versicherte

Da ich eine Privatpraxis führe, können gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten sich über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren behandeln lassen. Dieses Verfahren stellt eine Ausnahmeregelung für den Fall dar, dass Sie dringend eine Psychotherapie benötigen, aber keinen geeigneten Therapieplatz in Kassenpraxen (Praxen mit sogenanntem Kassensitz) in einem zumutbaren Zeitrahmen und zumutbarer Entfernung finden können. Nach der Genehmigung durch die Kasse, kann die Therapie beginnen. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung an Sie direkt. Sie können sich den Betrag dann von Ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Eine weitere Variante ist die Abtretungserklärung, so dass die Praxis direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann. Für das genaue Vorgehen lesen und nutzen Sie bitte die weiteren Informationen und Formulare zur Kostenerstattung unter FORMULARE.