Praxis für Verhaltenstherapie & Neuropsychologie

Dipl.-Psych. Cathrin Reichel-Ouda

Bundespolizei

Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können sich direkt an eine Privatpraxis wenden (https://www.bptk.de/bundespolizisten-koennen-auf-privatpraxen-zurueckgreifen/).

Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte sind analog zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet. Deshalb ist es vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird, die direkt bei mir oder auch bei einem/r kassenzugelassenen Psychotherapeut/in durchgeführt werden kann.

Die Abrechnung erfolgt direkt über das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.